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NEWS: Titandioxid als Zusatzstoff in der Schweiz verboten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nun verboten mit der Anpassung der Zusatzstoffverordnung. Das Verbot trat am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis am 15. September 2022 durften Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel nur noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich.

Titandioxid (ein sogenanntes Nanopartikel) ist ein weisser Farbstoff, der in Süsswaren und Überzügen verwendet wird. Bei Dragées und Kaugummi gibt eine Titandioxidbeschichtung den Farben mehr Brillanz und Leuchtkraft. Kapseln und Überzüge werden mit Titandioxid glänzend und lichtdicht gemacht. In der Schweiz war Titandioxid seit 1979 als Farbstoff zulässig.

Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet.

Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden. Daher und aufgrund weiterer wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr durch den Konsum von mit Titandioxid gefärbten Lebensmitteln.

Im Mai 2021 kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titan-dioxid-Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verbietet das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln. (BLV)
(gb)

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