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KOMMENTAR: Corona-Zertifikat schafft Zweiklassengesellschaft im Restaurant

Der Bundesrat hat vorgestern beschlossen, dass ab Juni schrittweise Covid-Zertifikate ausgestellt werden sollen. GastroSuisse sieht diesem Vorgehen mit Sorge entgegen. Für Restaurants ist der Einsatz eines solchen Zertifikats zwar nicht vorgesehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage behält sich der Bundesrat aber vor, den Zugang zu Restaurants auf Personen mit einem Covid-Zertifikat zu beschränken. Das würde die Gesellschaft spalten, die Wirtschaftsfreiheit tangieren und die persönliche Freiheit einschränken.

"Mich befremdet die gestrige Kommunikation des Bundesrates", sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Denn erst vor rund zehn Tagen traf sich GastroSuisse zu einem Spitzentreffen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Damals hiess es, dass das Covid-Zertifikat für die Restaurants nicht vorgesehen ist. An seiner gestrigen Medienkonferenz schlug der Bundesrat dann aber andere Töne an. Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern, will er den Zugang zu Restaurants nämlich doch auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken.

Ein solches Vorgehen stösst bei GastroSuisse auf Unverständnis. In den letzten drei Monaten hat der Bundesrat die Kriterien und Richtwerte für die Beurteilung der epidemiologischen Lage fast im Wochenrhythmus angepasst. "Somit wissen wir nicht, ab wann der Zutritt in ein Restaurant auf einmal nur noch mit einem Covid-Zertifikat möglich ist", sagt Platzer.

Kommt hinzu: Private und religiöse Veranstaltungen gehören laut Bundesrat zum Alltag, ein Restaurantbesuch hingegen nicht. "Wenn die Restaurants geöffnet sind, empfangen wir im Gastgewerbe täglich rund 2,5 Mio. Gäste", sagt Platzer und fügt an: "Zu behaupten, dass ein Restaurantbesuch nicht alltäglich ist, ist schwer nachzuvollziehen." Für eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer sei ein Restaurantbesuch nämlich alltäglich - sei es für einen Kaffee, ein Feierabendbier oder ein Mittagessen.

Mit seinem Vorschlag sagt der Bundesrat auch, dass Restaurants auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Maskenpflicht verzichten können, wenn sie den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken. "Das führt nicht nur zu einer Zweiklassengesellschaft, sondern auch zu Zweiklassen-Restaurants", betont Platzer.

Bleibt auch die Frage: Wer bzw. wie will man das kontrollieren? Problematisch ist der Entscheid auch aus juristischer Sicht, wie ein fundiertes Gutachten vom 10. Mai 2021 von Häner/Bundi zeigt, die das aktuelle Drei-Phasen-Modell des Bundesrates unter die Lupe genommen haben. Das Gutachten kommt nicht nur zum Schluss, dass ein auf das aktuelle Drei-Phasen-Modell abgestützter bundesrätlicher Massnahmen-Entscheid als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen ist. Auch würde mit einer solchen Zugangsbeschränkung sowohl das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit von Restaurantbetreibern tangiert als auch die persönliche Freiheit von potentiellen Restaurantgästen beschnitten.

Laut Gutachten dürfte zudem bei der Einführung von staatlich angeordneten Zugangsbeschränkungen, zumindest faktisch eine generelle Impfpflicht eingeführt werden, was gesetzlich kaum abgedeckt sein dürfte. GastroSuisse hofft sodann, dass der Bundesrat die volkswirtschaftliche und gesellschaftlich wichtige Bedeutung des Gastgewerbes anerkennt und von einem Zertifikatszwang absieht - und nächste Woche die Öffnung der Innenbereiche ohne potenzielle Zugangsbeschränkung beschliesst. (Gastrosuisse)

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(gb)

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