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17.11.2024 BUCHTIPP: Weber’s Wintergrillen Weber hat ein heisses Grillbuch herausgegeben: Weber’s Wintergrillen. Autor Jamie Purviance gibt Tipps und Tricks und liefert die perfekten Rezepte. News, Tipps, … Druckansicht27.05.2019 KOMMENTAR: Abgelaufenes Datum kontra Foodwaste Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt KLBS hat seinen Jahresbericht 2018 publiziert. Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 4200 Proben untersucht, wovon rund jede achte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene. Im Bericht findet sich ein interessanter Kommentar zum Thema Foodwaste: Foodwaste sind Lebensmittelverschwendungen und Lebensmittelverluste, welche von der Produktion bis zum vorgesehenen Konsum anfallen. Mit etwa 2.4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen pro Jahr ist die Lebensmittelverschwendung in der Schweiz ein grosses Problem mit bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt, wobei die Privatpersonen mit 40- 45% den grössten Anteil dieser Verschwendung ausmachen. Die Anteile in der Produktion resp. Verarbeitung (30%) sowie im Gross- und Detailhandel (7%) und in der Gastronomie (5%) sind deutlich geringer. Die restlichen 13% fallen in der Landwirtschaft an. Eine mögliche Erklärung ist der finanzielle Verlust, welcher den Betrieben mit Foodwaste anfällt. Alle sind sich einig, dass Foodwaste auf jeder Stufe möglichst vermieden werden sollte. Die Reduktion von Foodwaste darf jedoch nicht dazu führen, Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung zu missachten und damit insbesondere den Gesundheitsschutz zu gefährden. Bei einer Routinekontrolle in einem Betrieb haben wir das Umpacken und Umdatieren einer grösseren Menge Trockenreis mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne jegliche weitere Abklärungen festgestellt. Die Verantwortlichen des Betriebes haben sich nicht geäussert, ob sie mit dieser Aktion die Lebensmittelverschwendung oder ihren finanziellen Verlust minimieren wollten. Obwohl von überlagertem Trockenreis keine Gesundheitsgefahr ausgeht, wurde die Ware sichergestellt, da Verstösse gegen die gute Verfahrenspraxis als auch den Täuschungsschutz vorlagen. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert der Hersteller eine bestimmte Qualität des Produktes bis zu diesem Datum. Bei intransparenter Verlängerung dieses Datums werden die Kunden zumindest getäuscht. Mit der Sicherstellung der Ware wurde der Betrieb aufgefordert, einen Verwertungsvorschlag vorzulegen. Der Hersteller hat dem Betrieb die Verlängerung der Haltbarkeit bestätigt. Mit dieser Bestätigung und der Auflage, die Verlängerung transparent zu kennzeichnen, konnte die Ware doch noch freigegeben werden und die Lebensmittelverschwendung in diesem Fall verhindert werden. www.kantonslabor.bs.ch/ (gb) News, Tipps, … – die neuesten Beiträge Ecke für Profis
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