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NEWS: Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Stopfleber-Initiative

Der Bundesrat lehnt die beiden Volksinitiativen für für Stopfleber sowie für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ab. Am 28. Dezember 2023 hat die Alliance Animale Suisse die beiden eidgenössischen Volksinitiativen «Ja zum Importverbot für Stopfleber» (Stopfleber-Initiative) und «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelz-Initiative) eingereicht. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat beide Anliegen behandelt und das weitere Vorgehen beschlossen.

Erzeugnisse aus der Stopfmast gelangen aus dem Ausland in die Schweiz, denn hierzulande ist das Stopfen von Hausgeflügel seit über 40 Jahren untersagt. Die Stopfleber-Initiative will diese Einfuhr unterbinden. Importverbote dürfen aufgrund der internationalen Handelsabkommen der Schweiz jedoch erst erlassen werden, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Für Produkte aus der Stopfmast will der Bundesrat deshalb eine Deklarationspflicht einführen. Konsumierende sollen erkennen können, dass sie ein Produkt kaufen, das mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt.

Darüber hinaus will der Bundesrat die Kennzeichnung weiterer Importprodukte verbessern. Tierische Erzeugnisse sollen künftig deklariert werden müssen, wenn sie ohne Schmerzausschaltung gewonnen wurden. Dies kann zum Beispiel bei Froschschenkeln der Fall sein oder bei Produkten von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden.

Auch sollen importierte pflanzliche Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn sie mithilfe von als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert worden sein könnten. Weiter sollen die Kennzeichnungsvorschriften für die Herkunft von Lebensmittelzutaten sowie für Wein, Schaumwein und Perlwein angepasst werden. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauert vom 10. April bis am 12. Juli 2024. (Der Bundesrat www.admin.ch)
(gb)

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