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Gastrobetriebe dürfen 11.5. mit Corona-Auflagen öffnen

Das Gastgewerbe will die strengen Corona-Massnahmen umsetzen. Gewerbliche Bäcker-Confiseure mit Café/Restaurant fühlen sich damit jedoch übersteuert, vor allem weil Kontaktdaten der Gäste erfasst werden müssen.

Das Covid-19-Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag wie Gastrosuisse mitteilt.

Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Die Sozialpartner sind angehört worden. Der Bundesrat wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen. Hier ein paar Auszüge aus dem Dokument:

- An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie.

- Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.

- Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.

- Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.

- Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.

- Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» einen 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.

- Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.

- Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht.

Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen. Sie bereiten sich in der verbleibenden Zeit bis zum 11. Mai zusammen mit ihren Mitarbeitenden sorgfältig auf die neue Situation vor. Dabei können die Betriebe auf die Unterstützung durch die Branchenverbände zählen. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars. Das Gastgewerbe wird alles daran setzen, die Massnahmen des Schutzkonzeptes Covd-19 zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben umzusetzen. (Gastrosuisse)

Die politischen Rechte mit Füssen getreten

Das Gastro-Schutzkonzept stellt die gewerblichen Bäcker-Confiseure mit Café/Restaurant vor ein paar Herausforderungen. Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband SBC hat sofort reagiert und erste Massnahmen ergriffen. Weitere werden folgen.

Ab 11. Mai können Cafés, Restaurants und Bars unter Einhaltung der Regeln eines individuellen Schutzkonzepts wieder eröffnet werden. Dabei müssen die Regel, die im Branchen-Schutzkonzept der Schweizer Bäcker-Confiseure (Online-Plattform ASA/GVP) aufgeführt sind eingehalten werden.
Der SBC war nach der Verhängung des Notrechts einer der ersten Organisationen/Verbände, der mit einem bewährten Pandemieplan und einem überzeugenden Hygiene- und Sicherheitskonzept aufwarten konnte. Die Dokumente wurden aufgrund der in der Corona-Krise ständig neu formulierten Änderungen der Vorschriften zeitnah aktualisiert. Unsere Branche konnte während der Dauer des Lockdowns sicher stellen, dass der Gesundheitsschutz sowie die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln gegenüber Kunden und Mitarbeitenden jederzeit sicher gestellt und eingehalten werden konnte.

Obwohl der SBC mit den zuständigen Stellen in Kontakt war und die Fühler ausgestreckt hatte, wurden wir auf dem falschen Fuss erwischt. Seitens des Bundes wurde dahingehend kommuniziert, dass eine Genehmigung der Schutzkonzept durch kantonale oder Bundesstellen nicht vorgesehen ist, dies mit der Begründung, dass es die Sache der Branche sei. Nun werden wir mit dem Gastrokonzept übersteuert, welches offenbar mit dem Segen des Bundes geprüft und gutgeheissen worden ist. Scheinbar werden im Notrecht die politischen und rechtlichen Prozesse mit den Füssen getreten. Der SBC lässt eine solche Vorgehensweise nicht auf sich sitzen. Dies wird ein politisches und juristisches Nachspiel haben.

Der von uns scharf kritisierte Passus im Schutzkonzept Gastronmie ist: Die Kontaktdaten der Gäste (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit & Tischnummer) werden erfasst. Im Schutzkonzept Gastronomie ist dieser Passus der Erfassung personenbezogener Daten eingereicht und von SECO und BAG genehmigt worden. Alle Massnahmen bis anhin - Distanz Regelung von 2m / Maskenpflicht bei direktem Kontakt / verstärkte Hygienemassnahmen, 4 Personen Regelung etc.- konnten logisch begründet, nachvollzogen und umgesetzt werden.

Bei der Erfassung persönlicher Daten in einer einzeln herausgepickten Branche fehlt jeglicher, epidemiologisch begründeter Hintergrund. Diese Massnahme ist in keiner Weise vertretbar, für die Gäste logisch nicht nachvollziehbar und es ist auch für die gesamte Branche ein Stigma, das wir bekämpfen werden. Es entbehrt jeglicher Logik, dass bei einem Aufenthalt in einem Café von 15 Minuten, die persönlichen Daten hinterlegt werden müssen, bei einer Fahrt mit dem ÖV von 1 Stunde nicht einmal der Abstand eingehalten werden kann. Trotzdem: Wir mussten sofort reagieren – und zwar zum Schutz unserer Mitglieder. Denn der kantonale Vollzug, mit ihren Kontrolleuren ist unterwegs, mit dem Ziel, DIESES Schutzkonzept durchzusetzen.

Der SBC hat das bestehende Schutzkonzept der Bäcker-Confiseure angepasst. Dadurch, dass wir mit einer scheinbar vermeintlichen und verbindlichen Bundeslösung in der Gastronomie übersteuert wurden, mussten wir den Bereich bei der Registrierung bei den Sitzplätzen anpassen. Eine Alternative ist, dass unsere Mitglieder, welche gastronomischen Dienstleistungen anbieten, das Gastrokonzept übernehmen. Doch wir werden ein politisches und juristisches vorgehen prüfen und positionieren uns klar, dass dies Willkür ist und am Schreibtisch entschieden wurde. Auch wenn wir diese Massnahme aufs Schärfste verurteilen, werden wir kurzfristig diesen Weg beschreiten müssen. (Urs Wellauer, Direktor SBC)
(gb)

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