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KOMMENTAR: Detailhandel fürchtet Deklarationswahn mit «Transparenzpaket»

Am vergangenen Freitag endete die Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Dieses sogenannte «Transparenzpaket» umfasst sieben Vorlagen, die sich u.a. mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden, Herkunftslandangaben und der Übernahme der EU- Weinverordnung annehmen. Die geforderten Deklarationen stellen eine massive Ausweitung und Verschärfung der bisherigen Deklarationspraxis dar. Die SWISS RETAIL FEDERATION hat darum in der Vernehmlassung klar Stellung bezogen (siehe Stellungnahme).

Exemplarisch für die ausufernden Deklarationen ist die in der Vorlage präsentierte Vorschrift, dass sämtliche unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmittel aus Herkunftsländern, in denen bestimmte in der Schweiz verbotene Pestizide erlaubt sind, spezifisch gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob diese im konkreten Produkt tatsächlich verwendet wurden. Diese Regelung würde dazu führen, dass ganze Länder, Hersteller und Produkte pauschal unter Verdacht gestellt werden, nur weil ein bestimmtes Pestizid grundsätzlich am Ort der Produktion erlaubt ist. Dies widerspricht der geforderten "Transparenz" jedoch völlig.

«Mit dieser Verordnung müssten selbst Bio-Bananen, deren Produktion durch ein Bio-Label als garantiert pestizidfrei ausgelobt wurden, entsprechend deklariert werden. Das ist nicht nur mit einem enormen Mehraufwand für die Detailhändler verbunden, sondern führt auch die Kundinnen und Kunden in die Irre und schädigt dem Ruf der verkauften Produkte, ohne dabei einen Mehrwert für die Nachhaltigkeit zu schaffen» sagt Dagmar Jenni, Direktorin der SWISS RETAIL FEDERATION. (SWISS RETAIL FEDERATION)
(gb)

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