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NEWS: Lockerung der Corona-Schutzmassnahmen – was wann und warum

Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Um Planungssicherheit zu schaffen, gibt er auch bekannt, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant.

Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Zunahme enger Personenkontakte, die Zunahme von Personenströmen, die Zahl der betroffenen vulnerablen Personen oder die Möglichkeit Schutzmassnahmen zu ergreifen. Zudem hat der Bundesrat den wirtschaftlichen Nutzen der einzelnen Lockerungen bewertet.

Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden.

Erste Etappe am 27. April 2020

In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben. Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020

In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact Tracing-Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben. (BAG 16. April 2020)

Gastgewerbe weiterhin ohne Perspektive

Zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung der gastronomischen Unternehmen hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Die Branche bleibt weiterhin im Ungewissen. Der Branchenverband GastroSuisse ist sehr enttäuscht und versteht nicht, dass der Bundesrat der Gastronomie noch keine Perspektive gibt, nach dem viele andere Gewerbeunternehmen nun auf den Weg zurück zum Normalzustand gehen können. "Wir haben immer betont, dass es Aufgabe des Bundesrates ist, den Zeitpunkt der Wiedereröffnung zu bestimmen", stellt GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer fest. "Mit der Nicht-Kommunikation lässt uns der Bundesrat jedoch völlig im Ungewissen und ohne Perspektive", kritisiert er die bundesrätliche Kommunikation.

Die Gesundheit der Bevölkerung ist auch dem Gastgewerbe ein zentrales Anliegen. "Unseres Erachtens wäre eine Lockerung des gastgewerblichen Stillstands unter Einhaltung strenger Schutzmassnahmen durchaus realistisch", hält GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer fest. «Unser Vorschlag, den wir dem Bundesrat vorgelegt haben, sieht beispielsweise vor, dass wir die Anzahl Gäste pro Quadratmeter limitieren. Zudem braucht es einen Mindestabstand zwischen den Tischen und eine Schutzmaskenpflicht mindestens hinter den Kulissen. Im Service sollen nur dann Masken getragen werden, wenn die Distanzregeln nicht eingehalten werden können. Alternativ kann man an der Theke oder an einem Beistelltisch servieren.»

GastroSuisse fordert den Bundesrat deshalb eindringlich auf, in enger Zusammenarbeit mit der Branche eine rasche Rückkehr in den Betrieb auch für das Gastgewerbe in Betracht zu ziehen. «Wenn der Bundesrat die Öffnung der gastgewerblichen Betriebe weiter hinauszögert, müssen wir damit rechnen, dass eine sehr hohe Zahl von Betrieben endgültig geschlossen bleiben und Konkurs anmelden müssen», stellt GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer fest. (Gastrosuisse 16. April 2020)

#HELPGASTRO – der geliebten Stammbeiz helfen

Der Entscheid des Bundesrats, die Lockerung der Quarantäne für Gastronomiebetriebe erst für 8. Juni zu prüfen, trifft die Branche sehr hart. Es bedeutet ein Durchkämpfen der meist selbstständigen Einzelunternehmer für fast weitere zwei Monate. Ob das gewohnte Feierabendbier im Lieblingslokal um die Ecke auch nach der Corona-Krise noch möglich ist, ist ungewiss.

Gästen, denen ihre Stammbeiz am Herzen liegt, bietet die von mehreren grossen Branchenpartnern solidarisch getragene Initiative #HELPGASTRO eine Möglichkeit, zu helfen. Sie kaufen über das Online-Portal www.helpgastro.ch Gutscheine ihres ausgewählten Lokals, und lösen diese nach der Wiedereröffnung nach der Krise ein. Damit können zumindest die dringendsten laufenden Kosten gedeckt, und damit das Überleben gesichert werden. Die Gutscheine können seit 31. März auf helpgastro.ch erworben werden. Die Kosten der Initiative werden von den Projektpartnern getragen. Sämtliche Einnahmen kommen den betroffenen Betrieben zugute. (Schweizer Brauerei-Verband SBV 16. April 2020)
(gb)

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