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BÄCKEREI: Herkunfts-Deklaration soll Brotimporte bremsen
In den letzten Jahren haben die Backwaren-Importe deutlich zugenommen. Der Ständerat will, dass Konsumenten künftig rasch erkennen können, ob Brot aus der Schweiz stammt.


Im Offenverkauf genügt aktuell noch eine mündliche Auskunft zum Produktionsland - das soll sich ändern.


Der Trend ist eindeutig: Die Schweiz importiert immer mehr Backwaren. Da zeigt ein Blick auf die Zollstatistik. Demnach sind die Importe (Tarifnummer 1905, wozu unter anderem Brot und Zwieback gehören) zwischen 2010 und 2019 von rund 92'000 auf knapp 130'000 Tonnen gestiegen. Das hat laut Stephan Scheuner, Direktor der Branchenorganisation Swiss Granum, hauptsächlich zwei Gründe. Einer davon ist der Preis.

«Die Schweiz kann aufgrund des tiefen Zollschutzes für die unter Tarifnummer 1905 importierten Produkte mit dem Preisniveau des Auslandes nicht mithalten», sagt Scheuner. «Es besteht eine Asymmetrie beim Grenzschutz bei Fertigbackwaren.» Er weist zudem daraufhin, dass die Schweizer Bevölkerung wächst, die Anbauflächen und Verarbeitungsmengen von Brotgetreide aber stabil bleiben. Diese Lücke werde unter anderem durch Importware geschlossen, so Scheuner.


Die Herkunft wie zB beim beliebten Ölz-Toastbrot aus Österreich soll transparent sein


Der Branche ist es ein Anliegen, die Herkunft Schweiz bei den Konsumenten stärker in den Fokus zu rücken. Eine Schiene bei dem Vorhaben ist die politische. Bisher muss bei Brotwaren im Offenverkauf die Herkunft nicht schriftlich angegeben werden – im Gegensatz zu Fleisch und Fisch. Das soll sich ändern. Der Ständerat hat stillschweigend eine Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) angenommen, die eine Gesetzesänderung verlangt. Künftig sollen Geschäfte, die Brot und Backwaren direkt oder in verarbeiteter Form – wie als Sandwich – verkaufen, an einem für Kunden sichtbaren Platz das Produktionsland angeben müssen.

Die Motion ist eine Folge verschiedener politscher Vorstösse in diese Richtung, wie jene von Ständerat Peter Hegglin. Dieser hatte argumentiert, dass zwar Fragen nach dem Herkunftsland aktuell mündlich beantwortet werden müssen, in der Praxis die Verkäufer aber oft gerade bei verarbeiteten Produkten das Produktionsland nicht wüssten. Hegglin hat aufgrund der Kommissions-Motion seinen Vorstoss inzwischen zurückgezogen. Hinter der vom Ständerat angenommenen Motion steht auch Swiss Granum. Er hoffe, dass der Nationalrat dem Ständerat folge, denn auch der Bundesrat befürworte die Motion, sagt Direktor Scheuner.

Mehrwerte zeigen

«Die schriftliche Deklarationspflicht ist eines der Mittel, um Schweizer Brot und Backwaren zu fördern», sagt Scheuner. Denn gemäss dem Verein Schweizer Brot mache nur eine nachvollziehbare Herkunftsangabe am Verkaufspunkt oder in der Gastronomie es den Konsumenten möglich, bewusst einheimisches Brot und Backwaren zu kaufen.




Er hält aber auch klar fest, dass man nicht einfach die Politik bemühen wolle. Vielmehr arbeite die Branche über den Verein Schweizer Brot aktiv daran, kommunikativ die Mehrwerte von Schweizer Brot zu den Konsumenten zu tragen. Laut Stephan Scheuner – der auch als Geschäftsführer des Vereins tätig ist - laufen derzeit die Arbeiten für die Umsetzung der Massnahmen ab 2021. Ziel ist es, Schweizer Brot besser zu positionieren und seine Mehrwerte sichtbarer zu machen. Dies im Rahmen der Mehrwertstrategie der Schweizer Landwirtschaft. (LID)
(gb)

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