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Druckansicht16.09.2025
High-Protein: oft mehr Schein als Sein
High-Protein-Produkte boomen, ob Milchmischgetränke, Müesli, Riegel oder Brot. Aber deren Versprechen sind oft nicht eingehalten.


Bei einem als «HIGH PROTEIN» ausgelobten Lebensmittel muss der Energiewert des Proteinanteils mindestens 20 Prozent des gesamten Energiewertes ausmachen.


Das Kantonale Labor Zürich hat 15 High Protein-Produkte genauer unter die Lupe genommen und sowohl den Proteingehalt wie auch die Kennzeichnung geprüft. Zusätzlich wurde untersucht, ob die Produkte nicht deklarierte Allergene enthalten. Es wurden dabei gezielt Proben aus Onlineshops bestellt. Im Warenkorb landeten dabei unter anderem Proteinriegel, Protein-Chips, Müesli und Granola, Teigwaren aus Hülsenfrüchten und Brotaufstriche.

Wenn ein Lebensmittel mit hohem Proteingehalt ausgelobt wird, erwartet man als Konsument zu Recht, dass die aufgeführte Menge auch enthalten ist. Die Analyse im Labor zeigte aber, dass bei einer Protein-Granola und einem Protein-Brotaufstrich der Proteingehalt tiefer war als deklariert. Beim Brotaufstrich hatte der tiefere Proteingehalt zur Folge, dass er nicht mehr als «HIGH PROTEIN» verkauft werden darf. Er enthält schlichtweg zu wenig Protein für diese Auslobung.

Wie man den Proteingehalt schönrechnet

Im Kampf um die Aufmerksamkeit des Konsumenten wird bei «HIGH PROTEIN»-Produkten gerne ein möglichst hoher Proteingehalt auf der Vorderseite der Packung angegeben. Dabei wird durchaus auch getrickst, wie die folgenden Beispiele zeigen. Bei einer Chips-Packung und einem Brotaufstrich wurde der Proteingehalt der ganzen Packung gross ausgelobt. Dass die Chipspackung drei Portionen enthält und der Brotaufstrich für etwa 10 Scheiben Brot reicht, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Auch beliebt war die Angabe des Proteingehaltes pro 100 g Müeslimischung, obwohl man dann doch nur 30 g davon isst (und möglicherweise noch weitere Zutaten beimischt). Der Effekt ist hier immer derselbe: als Konsument muss man mehrere Portionen oder gar die ganze Packung essen, um auf die ausgelobte Menge Protein zu kommen. Da nährwertbezogene Angaben nicht irreführend sein und ausserdem nicht zum übermässigen Verzehr ermutigen dürfen, wurden diese Angaben beanstandet.

Fazit: Die Beanstandungsquote von rund 80 % zeigt, dass einige Hersteller von «HIGH PROTEIN»-Produkten ihre Selbstkontrolle nicht ausreichend wahrnehmen. Das Kantonale Labor Zürich wird daher solche Produkte auch künftig regelmässig prüfen. «HIGH PROTEIN»-Angaben darf man als Konsument durchaus kritisch hinterfragen. Denn Produkte mit hohem Proteingehalt sind nicht automatisch gesünder, nicht selten enthalten sie viel Fett und Zucker.

Was genau bedeutet «HIGH PROTEIN»?

«HIGH PROTEIN» bedeutet so viel wie hoher Proteingehalt. Es handelt sich dabei um eine nährwertbezogene Angabe, für die genaue Vorgaben gelten. Bei einem als «HIGH PROTEIN» ausgelobten Lebensmittel muss der Proteinanteil mindestens 20 Prozent des gesamten Energiewertes ausmachen. Gleichzeitig muss eine Portion des Lebensmittels eine signifikante Menge Protein enthalten. Muss ein Produkt zuerst zubereitet werden, gelten die Vorgaben für das fertig hergestellte Lebensmittel.

Beispiel: ein «HIGH PROTEIN»-Milchdrink enthält 8 Gramm Protein pro 100 ml. Der Drink hat einen Energiegehalt von 65 kcal und wird in einer Flasche à 330 ml verkauft, was einer Portion entspricht. Der Proteingehalt entspricht 32 kcal (8 g Protein x 4 kcal), dies ergibt 49 % des gesamten Energiegehaltes. Eine Flasche enthält 26.4 g Protein, dies entspricht mehr als der Hälfte des täglichen Bedarfs von 50 g. Die Auslobung «HIGH PROTEIN» ist für diesen Milchdrink zulässig. Nicht zulässig wäre die Angabe bei einem Milchkaffee-Pulver, bei dem das Pulver zwar einen hohen Proteingehalt aufweist, der fertig zubereitete Kaffee aber nur noch knapp 1 Gramm Protein pro Tasse liefert. (KLZH www.zh.ch)
(gb)

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