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25.09.2024 Messetipp: Int. Süsswarenmesse ISM 2025 ISM - weltweit grösste Messe für Süsswaren und Snacks, 2.-5.2.2025 in Köln. Mehr als 1500 Aussteller aus 70 Ländern Report Druckansicht 09.06.2012 Glarus feiert die Kalberwurst GGA Die Glarner «Chalberwurst» gehört zum kulinarischen Erbe der Schweiz und ist seit Dezember 2011 mit der GGA/IGP-Anerkennung herkunftsgeschützt. Endlich erhielt sie ihre wohlverdiente Feier.
Sie wird oft nur aus dem Wasser gezogen statt grilliert und landet daher schneeweiss auf dem Teller. Aber sonst unterscheidet sich die Glarner Kalberwurst optisch kaum von der artverwandten St.Galler Kalbsbratwurst. Der Unterschied liegt vielmehr im Geschmack, vor allem dank 4% Weissbrot im Brät. Zudem hat sie eine stärkere Muskatnote. Dabei ist es just die Zugabe von Weissbrot, welche die Glarner Kalberwurst in Bundesbern über Jahrzehnte zu einer «unwillkommenen» Wurst werden liess. Es gibt kaum ein anderes Fleischerzeugnis, über das in der Schweiz während der letzten 100 Jahre so leidenschaftlich diskutiert worden ist wie über die Glarner Kalberwurst. Im Land des Heiligen Fridolin selber war die Rezeptur der Brühwurst zu Beginn des 20. Jahrhunderts derart umstritten, dass man an der Landsgemeinde im Jahr 1920 den genauen Wurstinhalt per Gesetz definierte. Doch auf eidgenössischer Ebene untersagten das schweizerische Lebensmittelgesetz von 1905 und die Lebensmittelverordnung von 1936 die Zugabe von nicht-fleischlichen Bestandteilen.
Nach langem Kampf durften die Glarner Metzger ab 1957 die Würste mit einer Sonderbewilligung herstellen – nach dem Original Glarner Rezept. Der Streit fand im Jahre 1992 ein Ende, als das Lebensmittelgesetz das Beimischen von Brot zum Wurstbrät endlich erlaubte. IGP-Anerkennung mit Zertifikat besiegelt Und wieder ist es ein Entscheid aus Bundesbern, der die Glarner Kalberwurst ins Zentrum des kulinarischen Interesses stellt. Der Grund ist die vom Bundesamt für Landwirtschaft erteilte Anerkennung als Produkt mit geschützter geografischer Angabe (GGA/IGP). Die einst unstatthafte Wurst gehört seit Dezember des letzten Jahres zum exklusiven Kreis der herkunftsgeschützten Schweizer Spezialitäten. Ihre Herstellung ist an strenge Auflagen gebunden und beschränkt sich auf den Kanton Glarus. Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung der Kälber und Schweine erfolgen ausschliesslich in der Schweiz. Das Weissbrot stammt ausschliesslich aus dem Glarnerland. An einer Feier am 6. Juni 2012 in Glarus durften sieben Glarner Metzgereien das Zertifikat für die IGP-Anerkennung ihrer Kalberwurst in Empfang nehmen.
Mit der IGP-Anerkennung erreicht die Glarner Kalberwurst einen Exklusivitätsstatus innerhalb der Schweiz. Die vom Glarner Metzgermeisterverein eingesetzte Sortenorganisation definiert die Vorgaben für das Kontrollhandbuch und organisiert die Zertifizierungen und Produktkontrollen. Für die Einhaltung des Pflichtenhefts garantiert ProCert, eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Die hohe Qualität des Produkts ist damit ebenso gegeben wie die Authentizität.
Gemäss Pflichtenheft wird die Glarner Kalberwurst aus Kalb- und Schweinefleisch, Speck, ev. Block (Kalbskopf oder Schwarte), Weissbrot und ev. Ei hergestellt, in Rindsnaturdarm (36-42 mm) gestossen, von Hand abgedreht und entweder roh, gebrüht oder pasteurisiert verkauft. Die Würzmischung besteht aus Muskat, Pfeffer, Macis, Zitrone, Lauch, Sellerie, Pastinaken, Kardamon, Ingwer, Koriander, Zwiebel und Würze. Das Fertiggewicht liegt bei 80 bis 300 g. Brot aus Not oder Luxus? Die Beimischung von Weissbrot lässt sich möglicherweise darauf zurückführen, dass die Glarner Metzger während den Hungerjahren zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Fleisch, welches damals Mangelware war, mit altem Brot streckten. Somit wäre die Glarner Kalberwurst aus der Not geboren worden. Da die grossen Krisen im 19. Jahrhundert jedoch Getreidekrisen waren und gerade Weissbrot damals unerschwinglich war, ist diese Theorie eher unwahrscheinlich. Der Zusatz von Weissbrot, Ei und Milch deutet vielmehr auf eine Glarner Luxusvariante der Kalbsbratwurst hin. Bewiesen ist jedoch nichts. Möglicherweise entsprang die spezielle Rezeptur auch einfach der Fantasie eines findigen Glarner Metzgermeisters. Und abgesehen davon ist es nicht ungewöhnlich, das Wurstfleisch mit nicht-fleischlichen Zutaten zu mischen, respektive zu strecken. In Graubünden werden auch Kartoffeln verwurstet, im gemüsereichen Wallis Randen. (Text: Glarner Metzgermeisterverein / GB)
Eine Wurst mit bewegter Geschichte Es gibt wohl kaum eine Wurst, über die in der Schweiz während der letzten 100 Jahre so leidenschaftlich diskutiert worden ist wie über die Glarner Kalberwurst. Im Kanton Glarus selber war die Rezeptur der mit Brot angereicherten Brühwurst zu Beginn des 20. Jahrhunderts derart umstritten, dass man an der Landsgemeinde im Jahr 1920 den genauen Wurstinhalt per Gesetz definierte. War man sich im Glarnerland einmal einig, musste der Kampf um den Wurstinhalt noch auf eidgenössischer Ebene ausgetragen werden. Das Problem war, dass das schweizerische Lebensmittelgesetz aus dem Jahre 1905 und die Lebensmittelverordnung aus dem Jahr 1936 die Zugabe von nicht-fleischlichen Bestandteilen zum Wurstbrät untersagte. Doch die Glarner Metzgermeister kämpften für ihre Extrawurst. Seit dem Jahr 1957 durften sie mit einer Sonderbewilligung auf ihrem Kantonsgebiet die Würste so herstellen, wie sie wollten - nach dem original Glarner Rezept. Doch nicht nur der Bund, auch der Kalbswurstkonkurrent St. Gallen hatte etwas gegen die Glarner Version der Kalbswurst einzuwenden. Als dort im Jahr 1926 ein Polizist herausfand, dass das Brät in den Glarner Würsten mit Brot gestreckt wird, klagte er die Produzenten bei den Glarner Behörden ein. Diese wollten die ganze Sache juristisch klären, war in den Glarner Nachrichten, in einem ironischen Artikel zu lesen: „da sie ihr Leibgericht über alles schätzen und es auch nicht verunglimpfen lassen wollen; die St. Galler planen, wenn alle Stricke reissen, das Haager Schiedsgericht anzurufen, da sie eine unparteiische Beurteilung durch das Bundesgericht nicht mehr erwarten, seitdem sie erfahren haben, dass Mitglieder desselben hie und da sich dieses köstliche Gericht aus dem Tale der Linth kommen lassen.“ Der Glarner Kalberwurststreit hatte im Jahre 1992 endlich ein Ende. Seither erlaubt das neue schweizerische Lebensmittelgesetz das Beimischen von Brot zum Wurstbrät. Die Glarner können nun ihre Kalberwurst ganz legal geniessen. Überall in der Schweiz.
Die rohen Würste sind maximal drei Tage haltbar. Deshalb werden sie nur in kleinen Quantitäten hergestellt. Insbesondere die kleineren Metzgereien verkaufen ihre Kalberwürste ausschliesslich im rohen Zustand. Um die Haltbarkeit zu verlängern erwellen die grösseren Metzgereien die Würste für eine halbe Stunde bei 75 Grad, verpacken luftdicht und pasteurisieren sie danach. Dadurch bleiben die Würste gekühlt zehn Tage haltbar. Die Glarner Kalberwurst hat man nach dem zweiten Weltkrieg vorwiegend an Sonn- und Feiertagen im Winter gegessen. Der Grund dafür war die kurze Haltbarkeit der Würste. Bevor es auch in den Privathaushalten Kühlschränke gab, mussten die Kalberwürste rasch verzehrt werden. Deshalb produzierten die Metzger ausschliesslich für das Wochenende. An Feiertagen öffneten Metzgereien sogar am Sonntag, damit wirklich frische Würste auf die Festtagstafel kamen.
Eine weitere Besonderheit: Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert schenkten die Metzgermeister ihren Kunden eine oder zwei Kalberwürste zum Neuen Jahr, als Guetjahrgschängg. Das ist auch der Grund, dass die Kalberwürste zum tradtionellen Mittagessen am Neujahrstag wurden. Heute werden die Würste das ganze Jahr hindurch konsumiert. Besonders geschätzt werden sie jedoch an speziellen kantonalen Festtagen wie der Landsgemeinde, der Näfelser Fahrt, der Chilbi und im Sommer als Grillwurst. In der Regel isst man die Kalberwurst gekocht und in einer weissen Zwiebelmehlsauce zusammen mit Kartoffelstock und gekochten, gedörrten Zwetschgen. (Text: Kulinarisches Erbe) (gb) Report – die neuesten Beiträge Ecke für Profis
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