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KOMMENTAR: Gesundheitsrisiko bei Teflonpfannen?

Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung bietet Vorteile: kein Anbacken, leichtes Säubern, fettarme Zubereitung. Als Beschichtungsmaterial wird häufig das Polymer Polytetrafluorethylen (PTFE, Teflon) verwendet. Zu einem Gesundheitsrisiko kann PTFE nur werden, wenn das Geschirr ungefüllt stark erhitzt wird gemäss dem Bundesinstitut für Risikobewwertung BfR. Denn dann kann die Beschichtung überhitzen und ab 360 °C gesundheitsschädliche Dämpfe entwickeln. Während der Verwendung des Geschirrs können (fluorierte) Substanzen aus PTFE-Beschichtungen an das Lebensmittel abgegeben werden. Aber die potenziell freigesetzten Mengen sind bei bestimmungsgemässem Gebrauch der Gegenstände so gering, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.

PTFE ist eine Kurzbezeichnung für Polytetrafluorethylen. Es ist ein polymeres, also aus sehr vielen miteinander verbundenen Tetrafluorethylen-Gruppen bestehendes Molekül und gehört chemisch zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Das kälte-, wärme- und chemikalienbeständige Kunststoff-Polymer wird unter anderem für Antihaftbeschichtungen von Koch-, Brat- und Backgeschirr verwendet.

Mit PTFE beschichtetes Geschirr sollte nicht überhitzt werden, weil dies ab ca. 360 °C zu einer Zersetzung des Polymers führen kann. Dabei werden – ohne sichtbare Rauchentwicklung – gesundheitsschädliche Substanzen an die Umgebungsluft abgegeben. Mit PTFE beschichtetes Geschirr sollte daher nie ohne Inhalt hoch erhitzt werden. Besondere Vorsicht gilt bei Induktions- und Gasherden, da diese eine sehr schnelle Erhitzung ermöglichen.

Eine Überhitzung ist sehr unwahrscheinlich, wenn das Kochgeschirr mit Lebensmitteln befüllt ist. Solange das Koch-, Back- und Bratgeschirr Wasser oder wasserhaltige Speisen enthält, kann die Temperatur nicht deutlich über 100 °C, den Siedepunkt des Wassers, steigen. Öl beginnt, abhängig davon, ob es pflanzlichen oder tierischen Ursprungs ist und ob es gehärtet wurde, bei Temperaturen zwischen 110 und 270 °C zu verdampfen. Die Rauchentwicklung des verdampfenden Öls oder der Geruch von „Angebranntem“ warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer drohenden Überhitzung. Auch beim Backen in handelsüblichen Backöfen/Backröhren liegen die maximalen Temperaturen mit 250 °C deutlich unter den Werten, bei denen mit einer Freisetzung von Substanzen aus der Beschichtung zu rechnen ist.

Während der Verwendung von PTFE-beschichtetem Geschirr können insbesondere bei höheren Temperaturen sehr geringe Mengen der noch in der Beschichtung eingeschlossenen Ausgangs- oder Hilfsstoffe freigesetzt werden. Dem BfR liegen zum Übergang solcher Stoffe aus PTFE-beschichtetem Geschirr keine Daten aus eigenen experimentellen Untersuchungen vor. Nach derzeit verfügbaren Daten aus veröffentlichten wissenschaftlichen Studien sind die potenziell freigesetzten Mengen fluorierter Substanzen bei bestimmungsgemässem Gebrauch des Geschirrs so gering, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Eine Überhitzung der Beschichtung sollte vermieden werden.

Bei bestimmungsgemässer Anwendung von antihaftbeschichtetem Küchengeschirr sind für Verbraucher gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Jedoch können sich durch eine Überhitzung ab Temperaturen von über 360 °C gesundheitsschädliche Dämpfe bilden und freigesetzt werden. Ein Übergang ins Lebensmittel kann nach aktuellem Wissensstand nicht ausgeschlossen werden. Krankheitsfälle sind bisher jedoch nur aus der industriellen Fertigung von PTFE und nicht aus Privathaushalten bekannt.

Das BfR rät davon ab, beschichtete Koch-, Back- und Bratgefässe leer zu überhitzen. Dem BfR liegen keine Daten vor, denen zufolge auf dem Markt erhältliches, mit PTFE beschichtetes Koch-, Back- und Bratgeschirr unter bestimmungsgemässen Verwendungsbedingungen (keine Überhitzung) fluorierte Chemikalien an Lebensmittel in Mengen abgibt, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können.

Durch das Ablösen kleinster Teilchen von einer zerkratzten Beschichtung und das versehentliche Verschlucken beim Essen sind nach derzeitigem Kenntnisstand gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Da PTFE inert (reaktionsträge) ist, werden die Teilchen nicht verdaut und nach derzeitigem Stand des Wissens vom Körper unverändert wieder ausgeschieden. (BfR)
(gb)

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