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NEWS: Bund soll Zulassung von Laborfleisch vereinfachen

Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassungsprozesse und Bewilligungsverfahren für Novel Foods, insbesondere kultiviertes Fleisch und Lebensmittel, die mittels Präzisionsfermentation produziert wurden, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Denkbar wäre die Veröffentlichung eines Leitfadens zu den Anforderungen an die Sicherheitsbewertung neuartiger Lebensmittel, der für Unternehmen maximale Transparenz gewährleistet und unkompliziert zur Anwendung kommt.

Kultiviertes Fleisch. Innovation fördern statt überregulieren!
Eingereicht von:Schneider Meret, Grüne Partei der Schweiz
Übernommen von:Glättli Balthasar
Eingereicht im:Nationalrat
Stand der Beratungen:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Die zelluläre Landwirtschaft und die Präzisionszüchtung alternativer Proteine ist ein vielversprechender Ansatz, um die nachhaltige Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen. Doch ob innovative Startups oder Player aus der Landwirtschaft: aktuell ist es wenig attraktiv, in der Schweiz zu investieren, da Bewilligungsprozesse lange dauern und in Bezug auf Marktzulassungen wenig Transparenz herrscht.

Die Schweiz, die sich durch ihr grosses Innovationspotenzial auszeichnet, läuft hier Gefahr, sich international überholen zu lassen. So hat z.B. die Singapore Food Agency (SFA) einen Leitfaden zu ihren Anforderungen an die Sicherheitsbewertung neuartiger Lebensmittel veröffentlicht, einschliesslich spezifischer Anforderungen an die Informationen, die für die Zulassung von kultivierten Fleischerzeugnissen vorgelegt werden müssen.

Die SFA prüft derzeit Anträge auf Einzelfallbasis, führt Gespräche mit lokalen Start-ups für kultiviertes Fleisch und ist sehr offen für eine Zusammenarbeit mit Unternehmen in den frühen Phasen der Forschung und Produktentwicklung. Nach diesem Vorbild sollte auch die Schweiz agieren: Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen suchen und Prozesse transparent und unkompliziert gestalten, was mit dieser Motion bezweckt werden soll.

Neuartige Lebensmittel wie Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen wurden bisher nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und weisen somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel auf. Diese dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Verkehr gebracht werden (Art. 16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]).

Das Bewilligungsverfahren hat zum Ziel, die Sicherheit neuartiger Lebensmittel zu bewerten. Die Gesuchstellenden müssen mit wissenschaftlichen Daten belegen, dass das Lebensmittel sicher ist. Die Schweiz stellt an die Sicherheitsbewertung von neuartigen Lebensmitteln die gleichen Anforderungen wie die EU. Deshalb richten sich die Anforderungen an die Unterlagen für die Sicherheitsbewertung eines neuartigen Lebensmittels auch in der Schweiz nach dem Leitfaden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Guidance on the preparation and submission of an application for authorisation of a novel food in the context of Regulation [EU] 2015/2283).

Die Unterlagen sind gemäss diesem Leitfaden aufzubereiten und dem BLV einzureichen. Dieser ist im Bewilligungsformular und auf der Internetseite des BLV transparent angegeben und verlinkt (www.blv.admin.ch -> Lebensmittel und Ernährung -> Rechts- und Vollzugsgrundlagen -> Bewilligung und Meldung -> Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln). Der von der Motionärin geforderte Leitfaden steht den Gesuchstellenden somit bereits zur Verfügung.

Alle notwendigen Kompetenzen für die Beurteilung von Gesuchen für neuartige Lebensmittel sind im BLV vereint. Dies ermöglicht kurze Kommunikations- und Entscheidungswege. Die Gesuchstellenden profitieren daher von einem direkten und einfachen Austausch mit dem BLV während des ganzen Bewilligungsverfahrens. Es begleitet und unterstützt die Gesuchstellenden im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Der Bundesrat erachtet das Bewilligungsverfahren, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesuchstellenden als auch der Lebensmittelsicherheit, als adäquat ausgestaltet und sieht – insbesondere auch mit Blick auf die Kompatibilität mit der EU - keinen Anpassungsbedarf. Er hat dennoch die Motion (23.3408) Schneider Meret «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» zur Annahme beantragt. Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass für neuartige Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Die Lebensmittelsicherheit muss aber auch bei solchen Tests (z.B. Degustationen mit einem professionellen Firmenpanel) jederzeit sichergestellt sein. (Parlament)
(gb)

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