delikatessenschweiz.ch
News, Tipps, …  04.06.2025
NEWS: Schweizer Fleisch erfüllt neue Deklarationsregeln bereits
Ab dem 1. September 2025 müssen tierische Lebensmittel deklariert werden, wenn bei ihrer Produktion «bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden», teilte das BLV in einer Medienmitteilung Ende Mai mit. Für Fleisch aus der Schweiz ändert sich dadurch nichts – die betroffenen Praktiken sind im Inland seit Jahren verboten.

Schweizer Fleisch erfüllt die beschriebenen Anforderungen bereits heute, dementsprechend gelten die neuen Deklarationsvorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausschliesslich für importierte Produkte. In der Schweiz sind u.a. Praktiken wie das Enthornen ohne Schmerzausschaltung, das betäubungslose Kupieren von Schwänzen oder Schnäbeln sowie die Stopfmast per Tierschutzgesetzgebung seit Jahren verboten. Wer Fleisch mit Schweizer Herkunftskennzeichnung kauft, entscheidet sich automatisch für eine tierfreundliche Produktion – ganz ohne zusätzliche Hinweise auf der Verpackung.

Proviande begrüsst sämtliche Massnahmen, die zu mehr Transparenz im Lebensmittelmarkt beitragen. Gleichzeitig gilt es klarzustellen: Für Schweizer Fleisch braucht es keine neue Deklaration – das Schweizer Kreuz steht bereits heute für besonders strenge Anforderungen, deren Einhaltung entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontrolliert wird.

Heinrich Bucher, Direktor von Proviande: „Dass künftig im Handel wie auch in der Gastronomie angegeben werden muss, wenn Fleisch unter Bedingungen produziert wurde, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist ein nachvollziehbarer Schritt. Konsumentinnen und Konsumenten dürfen gleichzeitig wissen: Wer Schweizer Fleisch kauft, entscheidet sich in jedem Fall für hohe Tierschutz- und Qualitätsstandards.“ (Proviande)
(gb)
© copyright delikatessenschweiz.ch