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Ecke für Profis  21.01.2023
.METZGEREI: Mehr Zeit zum schlachten - mehr Weidetötungen?
Die laufende Vernehmlassung über die Schlachthygiene beinhaltet eine Verlängerung der Zeit zwischen Tötung des Tieres und Ausweiden des Schlachtkörpers, was besonders für Hof- und Weidetötungen wichtig wäre.

Weideschlachtung auf dem Hof «Zur chalte Hose» von Nils Müller und Claudia Wanger. (Bild: Johanna Probst/FiBL)


Soll bei Hof- und Weidetötungen zukünftig mehr Zeit zwischen der Tötung des Tieres und dem Ausweiden des Schlachtkörpers verstreichen dürfen als bis anhin? Diese Frage wird aktuell in der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Hygiene beim Schlachten behandelt. In Zukunft soll die Zeitspanne anstatt wie bisher 45 Minuten neu 90 Minuten betragen. Studien des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL unterstreichen nun einerseits die Unbedenklichkeit einer solchen Verlängerung und belegen andererseits, dass Tiere, die auf dem Hof getötet wurden, viel niedrigere Cortisolwerte also Stresshormone im Blut aufweisen als Tiere, die in einem Schlachthof getötet wurden.

Mehr Zeit und weniger Stress

Bisher würden alle wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, dass die Tötung auf dem Betrieb eine deutliche Verminderung der Stressreaktionen bei den Tieren bewirke. Und die französische Forschungsarbeit «Auswirkungen einer verzögerten Ausweidung im Schlachthof auf die Eigenschaften von Rinderschlachtkörpern» belege, dass eine Verlängerung der Zeit zwischen Töten und Ausweiden auf 90 Minuten keinerlei mikrobiellen Gefahren für den Schlachtkörper berge.

«Aus diesen Gründen begrüsst es das FiBL sehr, dass in der aktuellen Vernehmlassung eine Verlängerung der Zeitspanne von der Betäubung und der Entblutung bis zum Ausweiden von bisher 45 Minuten auf 90 Minuten vorgeschlagen wird», wird Knut Schmidtke, Vorsitzender der Geschäftsleitung FiBL Schweiz sowie Direktor für Forschung, Extension und Innovation an einem entsprechenden Informationsanlass auf dem Hof Silberdistel in Holderbank im Kanton Solothurn zitiert.

Hof- und Weidetötungen sind seit 1. Juli 2020 in der Schweiz gesetzlich verankert und haben sich laut FiBL seither gut etabliert. Heute praktizierten etwas mehr als hundert Betriebe (bei schweizweit rund 40’000 Betrieben mit Nutztierhaltung) die Hoftötung ihrer eigenen Tiere.

Mehr Betriebe sollen Praxis umsetzen

Entsprechend sei die Hof- und Weidetötungspraktik ein grosser Fortschritt für das Tierwohl in der Schweiz. Mit der Erhöhung der Zeitspanne zwischen der Tötung und dem Ausweiden des Schlachtkörpers erhofft sich das FiBL ausserdem mehr teilnehmende Betriebe und damit mehr Tiere, die auf dem Hof getötet würden, womit auch Lebendtiertransporte verringert werden könnten. Insbesondere Betriebe aus abgelegenen Berggebieten oder aus der Peripherie würde mit einer Verlängerung der Zeitspanne auch die Möglichkeit geboten, künftig auf Hof- oder Weidetötungen zu setzen und so bestehe nach der Verordnungsänderung die Chance, dass diese Praxis noch mehr Betriebe umsetzen könnten. (LID)

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(gb)
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