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News, Tipps, …  06.09.2023
NEWS: Bund stärkt Ernährungssicherheit mit neuer Klimastrategie
Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört zu den Branchen, die stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind und gleichzeitig in bedeutendem Ausmass Treibhausgase ausstossen. Die vorliegende neue Klimastrategie soll dazu beitragen, dass die Land- und Ernährungswirtschaft sich den Herausforderungen des Klimawandels anpassen kann und ihre Emissionen reduziert.

Mit der sektorübergreifenden «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» schaffen die Bundesämter Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und Bundesamt für Umwelt BAFU eine Grundlage, um das Ernährungssystem nachhaltiger auszurichten und damit die Ernährungssicherheit umfassend zu stärken. Die Strategie ist für die Verwaltung richtungsweisend, der Politik zeigt sie die relevanten Handlungsfelder im Umgang mit dem Klimawandel auf.

Sie fokussiert auf folgende drei Ziele, die bis 2050 zu erreichen sind:
● Die Landwirtschaft soll klima- und standortangepasst produzieren und einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent erreichen.
● Die Bevölkerung soll sich gesund und ausgewogen ernähren. Damit kann der Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf um zwei Drittel gegenüber 2020 verringert werden.
● Die Treibhausgasemissionen der landwirtschaftlichen Produktion sollen im Inland gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent verringert werden.

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung gemäss der Schweizer Lebensmittelpyramide fördert die Gesundheit, beugt nicht-übertragbare Krankheiten vor und reduziert gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Die vorgesehenen Massnahmen sollen die Konsumentinnen und Konsumenten motivieren, sich gesund und ressourcenschonend zu ernähren.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die landwirtschaftliche Produktion vor grosse Herausforderungen. Mit einer vorausschauenden Anpassung können Chancen genutzt und Risiken minimiert werden. Dazu gehört etwa der Anbau robuster Sorten, ein umsichtiges Wassermanagement, die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und an die Futtergrundlage angepasste Tierbestände. Die Massnahmen der Klimastrategie sollen die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützen.

Den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit mittragen sollen alle Beteiligten der Wertschöpfungskette. Die Strategie sieht unter anderem vor, die Forschung zur Transformation des Ernährungssystems zu intensivieren. Ausserdem sollen die bestehenden Politikinstrumente kohärent weiterentwickelt werden, so dass Produktion, Verarbeitung, Handel und Konsum die Richtung des vom Bundesrat beschlossenen Netto-Null-Ziels für Treibhausgasemissionen bis 2050 unterstützen und dabei die Klimarisiken minimieren.

Die «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» enthält bereits eingeleitete sowie neue Massnahmen. Damit soll beispielsweise die landwirtschaftliche Produktion klimaresistenter werden, Handelsbeziehungen nachhaltiger ausgerichtet oder Lebensmittelverluste reduziert werden. Kurz: Die Inhalte der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung sollen die Weiterentwicklung der Politiken rund um das Ernährungssystem massgeblich prägen.

Die neu erarbeitete Strategie löst die Klimastrategie Landwirtschaft des BLW aus dem Jahr 2011 ab. Die Aktualisierung erfolgte im Zusammenhang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates und orientiert sich an den Grundsätzen des Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik aus dem Jahr 2022 sowie der Langfristigen Klimastrategie der Schweiz.

Die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung wendet sich in erster Linie an die Verwaltung und die Politik. Für die Politik zeigt die Strategie mögliche Stossrichtungen auf. Die Massnahmen werden vom zuständigen Bundesamt (BLW, BLV oder BAFU) im Rahmen der jeweiligen Sektoralpolitik konkretisiert und in Projekten umgesetzt. Zum Teil ist die Umsetzung der Massnahmen mit geltendem Recht möglich, zum Teil sind Verordnungs- oder Gesetzesänderungen nötig. Bei Letzteren werden schliesslich Bundesrat und Parlament entscheiden, ob bzw. wie sie umgesetzt werden. (BLW)
(gb)
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